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BGH, 10.07.1987 - 2 StR 324/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafzumessungserwägungen bei der Jugendstrafe - Vermischung von Strafe und indifferenter Maßregel zu einer einheitlichen Sanktion - Abhängigmachung der Höhe einer Strafe von der voraussichtlichen Heilungsdauer einer krankhaften seelischen Störung - Absehen von der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
JGG § 5 Abs. 3, § 7, § 18 Abs. 2
Strafzumessungserwägungen bei der Jugendstrafe; strafschärfende Berücksichtigung von die Annahme verminderter Schuldfähigkeit tragenden Tatmodalitäten
Papierfundstellen
- NJW 1987, 3015
- MDR 1987, 954
- NStZ 1987, 506
- StV 1988, 307
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 09.09.1997 - 4 StR 377/97
Tateinheit von Taten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter - Abgrenzung und …
Falls eine behandlungsbedürftige Störung vorliegt, die zur Unterbringung führt, ist zu deren Beseitigung allein die Maßregel die zulässige Reaktion (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 1). - BGH, 13.06.1995 - 4 StR 315/95
Jugendstrafe - Jugendstrafvollzug - Schuldangemessene Strafe - Strafrahmen - …
Aus den Urteilsgründen ergibt sich jedoch, daß die Verhängung von Jugendstrafe zur erzieherischen Einwirkung auf den Angeklagten erforderlich ist, die Maßregel somit eine Ahndung der Taten nicht entbehrlich macht (vgl. BGH StV 1988, 307, 308;… Diemer/Schoreit/Sonnen JGG § 5 Rdn. 15).